COMPO Schnecken-frei regenfest Schnecken Streugranulat Schneckenkorn Anti Mittel
Produktbeschreibung
Hochwertiges Streugranulat mit guter Lockwirkung gegen Nacktschnecken an Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Kräutern und Kartoffeln. Für Balkon, Terrasse, Gewächshaus und Garten. Schont Igel und Haustiere. Extreme Regenfestigkeit, Granulat löst sich bei Feuchtigkeit nicht auf.Anwendungsempfehlung:
Da Schnecken hauptsächlich nachtaktiv sind, sollte COMPO Schnecken-frei am besten abends ausgestreut werden. Streuen Sie bei Befall das Granulat breitflächig und nicht in Häufchen zwischen die Kulturpflanzen. Die typische Einfärbung erleichtert die Kontrolle der Ausbringung. Solange das Korn sichtbar ist, werden Schnecken angelockt.
Anwendungsgebiete:
Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe; Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Kartoffeln; Zuckermais; frische Kräuter und Zierpflanzen sowie Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) an Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertrauben) im Freiland und Gewächshaus (nur Zierpflanzen). Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatiaund Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Menge / Dosierung:
Anwendung: bei Befall im Abstand von mindestens 5 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen. Max. 5 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge: 0,5 g/m² entspricht ca. 33 Körner pro m².
Erdbeeren, Weinreben (Tafel- und Keltertrauben) und Beerenobst sowie Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Zuckermais; frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Wartezeit bei Kartoffeln: 7 Tage. Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Die Anwendung des Mittels ist bis zu den aufgeführten Stadien in den jeweiligen Kulturen erlaubt: Kartoffel: bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken sind. Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Hülsengemüse (Verwendung als Frisch- und Trockengemüse), Zuckermais: bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl sich entfaltet. Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Salat-Arten, Spinat; frische Kräuter: bis Blattscheide des Fahnenblatts sich verlängert. Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben: bis Ende der Blüte. Zierpflanzen: bis zur Ernte.