COMPO Rasenunkraut-Vernichter 400ml Banvel Quattro Unkraut Garten Rasen Herbizid

COMPO Rasenunkraut-Vernichter 400ml Banvel Quattro Unkraut Garten Rasen Herbizid

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COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel® Quattro

Produktbeschreibung

Schwer bekämpfbare Unkräuter im Rasen werden durch die Kombination aus 4 Wirkstoffen bis in die Wurzel vernichtet. Das nicht bienengefährliche Produkt wirkt zuverlässig über Blatt und Wurzel. Es vernichtet u.a Gundermann, Ehrenpreis, Braunelle, Löwenzahn und Kleearten. Es ist zum Gießen und Spritzen geeignet. Das anwendungsfertige Produkt ist ideal für kleine Flächen.

Anwendungsempfehlung

Wenden Sie COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel® Quattro während der Wachstumsperiode bei Temperaturen ab 15 °C bis 25 °C und gut entwickeltem Blattwerk an, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen. Wählen Sie die Behandlungszeit möglichst so, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr.
Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.

Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden.

Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen. Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Wirkung auf Unkräuter:
Unkräuter wie z.B. Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie z.B. Ehrenpreis und Wegericharten kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige Bekämpfungsergebnis erreicht ist.

Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich

Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel

Nicht ausreichend bekämpfbar: Gräser, Moose

Wartezeit:
Rasen, Gras, Heu: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
Mittels. Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Rasenschnitt. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI EINATMEN: An die frische Luft
bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen
ärztlichen Rat einholen. Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und Haut sofort mit viel
Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Verschlucken Mund mit
Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

Aufwandmengen: 1 ml/m²
Spritzen: 50 ml in 5 l Wasser geben und auf 50 m² verteilen. Spritzschirm verwenden.
Gießen: 10 ml in 10 l Wasser geben und auf 10 m² mit feiner Gießbrause verteilen.

Vor Gebrauch gut schütteln. Zur Dosierung beiliegenden Messbecher verwenden. Diesen nach Gebrauch gut mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe zugeben. Immer nur so viel Spritz- und Gießbrühe ansetzen wie gebraucht wird. Angesetzte Spritz- und Gießbrühe gut rühren oder schütteln und am gleichen Tag aufbrauchen.

COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel® Quattro wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

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